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ArbG Frankfurt/Main, 06.04.2011 - 14 Ca 6891/10 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. April 2011 - 14 Ca 6891/10 (https://dejure.org/2011,34322)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.04.2011 - 14 Ca 6891/10
- LAG Hessen, 05.09.2011 - 17 Sa 644/11
- BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 05.09.2011 - 17 Sa 644/11
Vergütungsberechnung bei Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik - § 5 Abs 3 MTV …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. April 2011, 14 Ca 6891/10, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat der Klage durch am 06. April 2011 verkündetes Urteil, 14 Ca 6891/10, mit Ausnahme eines Teils der geltend gemachten Zinsforderungen stattgegeben.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. April 2011, 14 Ca 6891/10, die Klage insgesamt abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. April 2011, 14 Ca 6891/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. a ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.